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Angelordnung

OBLIGATORISCHES STAATLICHES ANGELTICKET!

Wir möchten alle unsere Gäste darauf aufmerksam machen, dass jeder vor Beginn des Angelns verpflichtet ist, das staatliche Angelticket für Ungarn zu erhalten, da wir nur eine Tageskarte für unsere Gäste ausstellen können! Wir möchten Sie darüber informieren, dass das staatliche Angelticket im örtlichen Angelgeschäft erhältlich ist, jedoch nur während der Öffnungszeiten.

REKORDTEICH

  1. Angeln ist nur im Besitz einer Angelerlaubnis möglich. Die Angelerlaubnis berechtigt zum Angeln, nicht aber zur Mitnahme der Fische.
  2. Die verwendung von geflochtenen schnüren ist stengstens untersagt!
  3. Raubfische dürfen nur mit Schwimmer geangelt werden.
  4. Die Anglererlaubnis ist nur zusammen mit einem staatlich anerkannten Anglerschein gültig.
  5. Die gefangenen Fische müssen schonend behandelt werden. Es ist verboten in die Kieme der Fische zu greifen, oder sie auf sonstiger Weise dauerhaft zu verletzen. Die Fische, die trotz der schonenden Behandlung verletzt wurden (z. B. tiefgeschluckter Anglerhaken), müssen bei der Fischwache vorgezeigt werden.
  6. Bei Welsfang über 5 kg muss der Angler, wenn er den Fisch nicht kauft, die Fish Guard unverzüglich vor dem Zurücksetzen des Fisches benachrichtigen. Wer das nicht tut, wird an diesem Tag nicht mehr fischen!
  7. Die Fische in einen Kescher zu setzen ist verboten. Die unversehrten Fische müssen unmittelbar nach dem Fang ins Wasser zurückgelassen werden. Ins Wasser zurückzuschmeißen ist untersagt, sie müssen vom Ufer wassernah, langsam zurückgesetzt werden.
  8. Das Angeln im Teich ist nur mit sicherem Angelzubehör gestattet: Hakenlöser, Desinfizierungsmittel, Karpfenwiege und Anglernetz sind Plicht.
  9. Die Mitarbeiter der Fischwache sind berechtigt auf dem Grundstück des Teiches das Fahrzeug und den Zubehör des Anglers durchzusuchen!
  10. Fahrzeuge müssen auf den vorgesehenen Parkplatz abgestellt werden, ausgenommen Gäste der Ferienwohnungen und Campinggäste. Der Teich ist nur zu Fuß oder auf Fahrrad zu umrunden.
  11. Abfälle sind in die dafür vorgesehene Abfallbehälter neben dem Teich zu entsorgen. Das Zurücklassen von Abfällen und sonstigen Gegenständen nach dem Angeln ist strengstens verboten!
  12. Wer Abfälle zurücklässt muss eine Strafe von 1000 HUF zahlen.
  13. Die Pflanzen auf dem Grundstück des Teiches auszurotten, die Bäume zu fällen oder zu verstümmeln ist strengstens verboten. Wer dies missachtet muss eine Strafe von 10.000 HUF zahlen.
  14. Unter starkem Alkoholeinfluss stehende Personen dürfen sich nicht in der Nähe des Angelteiches aufhalten.
  15. Eine Person darf maximal mit zwei Angeln und pro Angel mit maximal 2 Haken gleichzeitig angeln. Kinder und jugendliche Angler dürfen mit einer Angel und einem Haken mit einem Schwimmer angeln.
  16. Die bei dem Fischwachhaus angegebene Angelzeiten müssen eingehalten werden.
  17. Die Verhaltensregeln sind am Teich einzuhalten, um mit unserem Verhalten die anderen Angler und Urlauber nicht zu stören. Die allgemeine Anglerethik und Anglersitten sind einzuhalten.
  18. Ein Angler mit einem Rekordschein darf auch auf dem normalen Teich angeln, wo die dort gültigen Vorschriften einzuhalten sind.

NORMALER TEICH

  1. Angeln ist nur im Besitz einer Angelerlaubnis möglich. Die Angelerlaubnis berechtigt zum Angeln, nicht aber zur Mitnahme der Fische.
  2. Die verwendung von geflochtenen schnüren ist stengstens untersagt!
  3. Die Anglererlaubnis ist nur zusammen mit einem staatlich anerkannten Anglerschein gültig.
  4. Die gefangenen Fische müssen schonend behandelt werden. Es ist verboten in die Kieme der Fische zu greifen, oder sie auf sonstiger Weise dauerhaft zu verletzen. Die Fische, die trotz der schonenden Behandlung verletzt wurden, müssen bei der Fischwache vorgezeigt werden.
  5. Die unter Angelverbot stehende, zu kleine und die nicht mitgenommen werdende, unversehrte Fische müssen unmittelbar nach dem Fang ins Wasser zurückgelassen werden. Ins Wasser zurückzuschmeißen ist untersagt, sie müssen vom Ufer wassernah, langsam zurückgesetzt werden.
  6. Bei Welsfang über 5 kg muss der Angler, wenn er den Fisch nicht kauft, die Fish Guard unverzüglich vor dem Zurücksetzen des Fisches benachrichtigen. Wer das nicht tut, wird an diesem Tag nicht mehr fischen!
  7. Die Fische, die mitgenommen werden, müssen in einen Kescher gesetzt und bis zum Ende des Angelns im Wasser lebend gehalten werden. Die gefangenen Fische müssen nach dem Angeln bei der Fischwache abgewogen werden, und nach der Zahlung des dort angegebenen Tagespreises können sie mitgenommen werden. Nach der Zahlung dürfen die Fische getötet, ins Fahrzeug geladen und das Grundstück verlassen werden.
  8. Die Mitarbeiter der Fischwache sind berechtigt auf dem Grundstück des Teiches das Fahrzeug und den Zubehör des Anglers durchzusuchen!
  9. Angeln ist nur auf dem von der Fischwache festgelegten Abschnitt gestattet.
  10. Fahrzeuge müssen auf den vorgesehenen Parkplatz abgestellt werden, ausgenommen Gäste der Ferienwohnungen und Campinggäste. Der Teich ist nur zu Fuß oder auf Fahrrad zu umrunden.
  11. Abfälle sind in die dafür vorgesehene Abfallbehälter neben dem Teich zu entsorgen. Das Zurücklassen von Abfällen und sonstigen Gegenständen nach dem Angeln ist strengstens verboten!
  12. Wer Abfälle zurücklässt muss eine Strafe von 1000 HUF zahlen!
  13. Die Pflanzen auf dem Grundstück des Teiches auszurotten, die Bäume zu fällen oder zu verstümmeln ist strengstens verboten. Wer dies missachtet muss eine Strafe von 10.000 HUF zahlen.
  14. Unter starkem Alkoholeinfluss stehende Personen dürfen sich nicht in der Nähe des Angelteiches aufhalten.
  15. Eine Person darf maximal mit zwei Angeln und pro Angel mit maximal 2 Haken gleichzeitig angeln. Kinder und jugendliche Angler dürfen mit einer Angel und einem Haken mit einem Schwimmer angeln.
  16. Die bei dem Fischwachhaus angegebene Angelzeiten und Angelverbote der Fischarten, sowie die Größenlimits müssen eingehalten werden.
  17. Die Verhaltensregeln sind am Teich einzuhalten, um mit unserem Verhalten die anderen Angler und Urlauber nicht zu stören. Die allgemeine Anglerethik und Anglersitten sind einzuhalten.
  18. Das Angeln im Teich ist nur mit sicherem Angelzubehör gestattet: Hakenlöser, Desinfizierungsmittel, Karpfenliege und Anglernetz sind Plicht.

MENGEN- UND GRÖSSENBEGRENZUNEN

Zander:         30 cm

Hecht:           40 cm

Karpfen:        30 cm

Amur:            40 cm

Welsfang:            50 cm

 

Sonstige Mengen- und Größenbegrenzungen werden laut ungarischen Angelordnung festgesetzt

VERBOTSZEITEN

Die Angelverbotszeiten der Fischarten werden gemäß der ungarischen Angelordnung und den sonstigen Maßnahmen festgelegt.